Gesamter Beitrag

Energiepreise

Die Kosten für Gas und Strom steigen rasant und ein Ende ist nicht absehbar. Das Vergleichsportal Verivox nennt einen Kostenanstieg bei den Gaspreisen im Jahresvergleich von 257 Prozent. Für Strom wird ein Anstieg von 51 Prozent ausgewiesen. Von weiteren Preissteigerungen ist auszugehen.

Verbrauch kontrollieren

Behalten Sie Ihre Kosten im Blick und nutzen Sie, sofern für Ihr Mietobjekt bereits vorhanden, die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) unserer Messdienstleister. Notieren Sie sich die Werte Ihrer Gas- und Stromzähler regelmäßig, um den Verbrauch zu kontrollieren.

Seit September 2022 ist eine neue Verordnung in Kraft, die Gas- und Wärmelieferanten verpflichtet, Informationen über den Energieverbrauch, die Energiekosten und Einsparpotentiale mitzuteilen. Sobald wir entsprechend informiert werden, werden auch unsere Mieter zeitnahe unterrichtet.

Verbrauch senken

Spartipps und Informationen zum Einsparen von Energie erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter

www.energiewechsel.de     oder auch unter   www.co2online.de/energie-sparen

Die Absenkung der Raumtemperatur wird oft angeraten. Als Vermieter müssen wir darauf hinweisen, dass eine zu starke Absenkung der Raumtemperatur zu Schimmel und im Extremfall zu Frostschäden führen kann. Sie haben als Mieter Sorgfaltspflichten für Ihre Wohnung zu beachten, die auch das angemessene Heizen und Lüften betreffen, um Schäden an den Gebäuden der Genossenschaft zu vermeiden (Hinweise s. Merkblatt zum richtigen Heizen und Lüften).

Rücklagen bilden

Die Preissteigerungen bei Strom und Gas können zu erheblichen Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung Ihres Versorgers und/oder der Nebenkostenabrechnung führen. Bilden Sie, falls möglich, entsprechende Rücklagen. Sofern die Abrechnung der Wärmekosten (Gas bzw. Fernwärme) über die GWK erfolgt, werden wir die Vorauszahlungen im Zuge der Abrechnung anpassen.

Unterstützung suchen und beantragen

Die erste Mahnung liegt im Briefkasten oder das Mahnverfahren ist fortgeschritten. Nutzen Sie Möglichkeiten, drohende Vollstreckungen abzuwenden.

Nicht nur Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II) können sich bei ausstehenden Strom-oder Gasrechnungen an das Jobcenter oder das Sozialamt wenden. Es könnten Kredit gewährt oder auch Kosten übernommen werden.

In Anbetracht der anhaltenden Energiekrise in Europa und speziell in Deutschland möchten wir Ihnen als Vermieter nochmals die wichtigsten Energiespartipps aufzeigen, damit Sie hier unterstützend zum Thema "Energiesparen" Ihren eigenen Beitrag leisten können.

Sehen Sie hier die Energiespartipps zum Download:

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