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Kabel-TV ab 01.05.2024

Wichtige Informationen zu Ihrem Kabel-TV-Anschluss ab 01.05.2024 

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Abrechnung der TV-Versorgung spätestens zum 30.06.2024 nicht mehr über die Betriebskosten/Mietnebenkosten erfolgen darf.

Aus diesem Grund ändert sich die Versorgung mit Kabel-Fernsehen für die Mieter der GWK zum 30.04.2024.

Damit Sie weiterhin Kabel-TV ab dem 01.05.2024 empfangen können, müssen Sie selbst einen Vertrag abschließen.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

Günstige Grundversorgung mit Vodafone: Bisher wurden Sie von Vodafone versorgt. Ab dem 01.05.2024 können Sie einen günstigen Tarif für die Grundversorgung mit Vodafone abschließen. Sie brauchen dann keine neuen Geräte, keine neue Verkabelung und die Sender bleiben auf dem gewohnten Platz. Vodafone kommt auf Sie zu. 

Wechsel zu einem anderen Anbieter: Es steht Ihnen frei einen neuen Vertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl zu schließen. Ihr Anbieter muss das bestehende Netz von Vodafone nutzen. 

Alternative Möglichkeiten des TV-Empfangs: Es steht Ihnen frei den Kabel-TV-Anschluss nicht zu nutzen.

Ausführlichere Informationen erhalten alle Mieter per Post. Bitte beachten Sie auch Aushänge in Ihrem Haus. 

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