Gesamter Beitrag
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2025
Wir laden ein, zur ordentlichen Mitgliederversammlung, welche als Präsenzveranstaltung stattfindet, am Donnerstag, 26. Juni 2025, um 19.00 Uhr im Südwerk – Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Str. 10 in 76137 Karlsruhe.
Zur Mitgliederversammlung bitten wir Sie das Mitgliederbuch als Ausweis vorzulegen.
TAGESORDNUNG:
- Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
- Bericht des Vorstandes und Erläuterungen zum Jahresabschluss 2024
- Bericht des Aufsichtsrates
- Bericht über die gesetzliche Prüfung und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts
- Feststellung des Jahresabschlusses 2024
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
- Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- Satzungsänderungen:
§ 2 „Zweck und Gegenstand“ und Aufnahme der Sparordnung in die Satzung
§ 14 „Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben“
§ 21 „Aufsichtsrat“
§ 30 „Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung
§ 32 „Mehrheitserfordernisse“ - Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- Anträge gem. § 29 Nr. 3 - 5 der Satzung
Das Stimmrecht ergibt sich aus § 27 der Satzung.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme ab sofort in unserer Geschäftsstelle aus. Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 29 Nr. 5 der Satzung mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung anzukündigen. Wir bitten daher, diese möglichst zwei Wochen zuvor schriftlich in unserer Geschäftsstelle einzureichen.
Die vorgesehenen Satzungsänderungen incl. Sparordnung, Tagesordnung 8. § 2, und das veränderte Inhaltsverzeichnis der Satzung, sind ab sofort auf unserer Homepage unter www.gwk1921-wohnbau.de veröffentlicht und können auch in der Geschäftsstelle zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Anfrage senden wir diese auch per Mail oder per Briefpost zu.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Hanns-Georg Strasburger
BEGLEITDOKUMENTE
Hier finden Sie die Belgeitdokumente zur Mitgliederversammlung 2025 sowie zur anstehenden Satzungsänderung: