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Hausordnung

Putzen oder Putzen lassen – Sauberkeit in Ihrem Zuhause

Immer wieder bekommen wir Anfragen rund um die Hausordnung und den Winterdienst. Dem einen wird es einfach zu viel, der andere findet keine Urlaubsvertretung. Manchmal beschweren sich auch Mieter über ihre Nachbarn und darüber, dass der/die Nachbar/in "nicht richtig" oder "gar nicht putzt". Kleine und große Hausordnung sowie der Winterdienst gehören zu Ihren Pflichten als Mieter.

Kleine Hausordnung
Die Hausbewohner reinigen das Podest vor der Wohnung, das Zwischenpodest und die nach unten führende Treppe bis zum nächsten Geschoss mindestens einmal wöchentlich; bei Bedarf täglich. Ebenso die dazugehörigen Fenster, Glasbausteine, Handläufe, Geländer, Aufzugstüren und unter Umständen auch beschmutzte Wände. Wohnen mehrere Mietparteien auf einem Geschoss, wechseln sie sich wöchentlich ab.

Große Hausordnung
Die große Hausordnung erfolgt turnusgemäß durch die Mieter. Der wöchentliche Wechsel ist innerhalb der Mietparteien zu organisieren (z.B. Aushang eines Jahreskalenders). In Ausnahmenfällen erarbeitet die Genossenschaft einen Ablaufplan.

Zur großen Hausordnung gehören wöchentlich:

  • Reinigung des Dachbodens mit Vorraum, der Gänge, Türen und Speichertreppen bis zum darunterliegenden Geschoss
  • Reinigung der Kellerzugänge (Treppen und Türen), des Kellergangs und -vorraums sowie aller weiteren zugänglichen Kellerräume einschließlich Türen
  • Reinigung der Hauseingangs- und Zwischentüren sowie des Fußabstreifers
  • Reinigung der Aufzugskabinen (wo ein Aufzug vorhanden ist)
  • Reinigung der Mülltonnenplätze sofern keine besondere Müllplatzregelung besteht
  • Fegen der zum Haus gehörenden Wohnwege (Hausvorder- und rückseite)

bei Bedarf:

  • Säubern der Außenanlagen von Papier und sonstigen Abfällen
  • Absperren und Entleeren von außenliegenden Wasserleitungen bei Frostgefahr

Winterdienst
Die Verantwortung für den Winterdienst liegt bei der Mietpartei, die in der betreffenden Woche die große Hausordnung durchzuführen hat.

Die Pflichten folgen der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege, wie sie die Stadt Karls-ruhe festgeschrieben hat.

Im Wesentlichen ist dort geregelt, dass Gehwege, Fußwege, Treppenwege und auch gemeinsame Rad- und Gehwege ohne Trennlinie zu räumen und zu bestreuen sind. Bei getrennten Rad- und Gehwegen gilt die Verpflichtung nur für den Gehweg.

"Aus Umweltschutzgründen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Salz oder salzhaltige Mittel dürfen nicht eingesetzt werden. Sie schädigen die Tier- und Pflanzenwelt und belasten unsere Flüsse. Auch die empfindlichen Hundepfoten werden durch Salz gereizt." **

Die Gehwege müssen bis 07:30 Uhr gestreut und geräumt sein; an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr. Falls erforderlich sind die Mieter verpflichtet mehrmals täglich zu streuen und zu räumen; dann sogar bis 21:00 Uhr. Sobald die Temperaturen wieder steigen, müssen alle Streureste beseitigt werden.

Im Rahmen unserer Bestandsbegehungen verschaffen wir uns einen Eindruck, ob die Mieterschaft ihren Hausordnungspflichten nachkommt. Wenn wir feststellen, dass den Pflichten nicht oder nur unzureichend nachgekommen wird, bieten wir den Mietern an, kleine und große Hausordnung sowie den Winterdienst an ein Reinigungsunternehmen zu übertragen und die entsprechenden Kosten mit der Miete zu belasten.

Wir haben mit zuverlässigen Reinigungsfirmen gute Preise für Sie ausgehandelt. Wenn die Mehrheit der Mietparteien Ihres Hauseingangs sich einig ist, können Sie für nur ca. 15 bis 20 € pro Monat und Mietpartei diesen Komfort genießen, damit Ihren Pflichten nachkommen und so auch Streitigkeiten innerhalb der Hausgemeinschaft vermeiden. Denn wir - wie wohl auch unsere Mieter - möchten, dass Ihr Zuhause schön, gepflegt und auch sicher ist.

Wir bitten also, um Ihre Bereitschaft, unserem Angebot zur Beauftragung von Hausordnung/Winterdienst zuzustimmen, falls wir auf Ihre Hausgemeinschaft entsprechend zukommen.

** Winterdienst Stadt Karlsruhe

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