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Flure und Treppenhäuser sind Fluchtwege
!! Bitte halten Sie diese frei !!
Regelmäßig begehen wir unseren Hausbestand. Als Vermieter muss die Genossenschaft ihrer Verantwortung im Rahmen der sogenannten «Verkehrssicherungspflichten» gerecht werden. Wir achten dabei insbesondere auf Gegenstände in Treppenhäusern, Kellergängen und in den Innenhöfen der Häuser, die dort nicht hingehören bzw. eine Gefahr darstellen. Flure und Treppenhäuser sind auch Fluchtwege!
Als Vermieter muss die Genossenschaft dafür sorgen, dass Flure und Treppenhäuser jederzeit ohne Gefahr nutzbar sind. Insofern sind Flur und Treppenhaus Fluchtwege und es darf dort prinzipiell nichts abgestellt werden, was z.B. in einem Brandfall die Flucht erschweren würde. Wer also Möbel o.a. Aufbewahrungsgegenstände (z.B. Schuhschrank, Schirm- oder Garderobenständer) vor der Wohnung aufstellen möchte, muss bedenken, dass im Brandfall der Durchgang für Retter und Bewohner erschwert wäre. Darüber hinaus können die abgestellten Möbel selbst eine Brandlast darstellen. Entscheidend ist jedoch, dass sie bei einem Brand die Flucht behindern bzw. bei Rauchentwicklung mit entsprechender Einschränkung der Sicht zu Stolperfallen werden.
Wir bitten also, dies zu beachten und die Treppenhäuser von Pflanzen, Blumen, Schuhschränken, Regalen usw. freizuhalten. In Ihrer aller Interesse und besonders für Ihre Sicherheit bitten wir hierfür um Verständnis.