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Parkverbot im Innenhof von Block I

Maßnahmen gegen das unerlaubte Abstellen von Fahrzeugen

Leider stellen wir weiterhin fest, dass der Innenhof des Block I noch vereinzelt von Kraftfahrzeugen befahren und beparkt wird. Inzwischen haben wir deswegen Pfosten als Zufahrtssperre errichtet und einen Sicherheitsdienst engagiert, der das Abschleppen veranlasst.

Falschparken verursacht Kosten für die GWK und deren Mitglieder
Wir verweisen auf die Mitgliederzeitschriften Nr. 6 und 8. Danach "können und sollen" die Mieter "die straßenseitigen Hauseingänge für das Ein- und Ausladen benutzen. Sollten sie im Einzelfall tatsächlichen Bedarf haben, ihren Kellereingang im Hof direkt anzufahren, bitten wir dies einige Tage zuvor in unserer Geschäftsstelle anzumelden."

Falschparken verursacht Kosten für den Fahrzeughalter
So möchten wir vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass - falls Ihr Fahrzeug im Innenhof des Block I nicht mehr auffindbar wäre - es abgeschleppt sein könnte. Wir bitten in diesem Falle den Fahrzeughalter während der Sprechzeiten zu uns zu kommen. Nach Zahlung der Abschlepp- und Verwaltungskosten erstellen wir eine Bescheinigung, die den Halter zum Abholen seines Fahrzeugs berechtigt.

Wir sind einer guten Nachbarschaft verpflichtet. Diese möchten wir den Mietern des Block I durch einen autofreien - und damit ruhigeren - Innenhof gewähren.

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