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Winterdienst

Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen

Der städtische Winterdienst gibt sein Bestes, um uns allen einen «rutschfreien» Winter auf öffentlichen Wegen zu ermöglichen. Doch er und wir benötigen auch Ihre Unterstützung.

"Gehwege, Fußwege, Treppenwege, Gehwege entlang von Fahrbahnen und unter Arkaden sowie gemeinsame Rad- und Gehwege ohne Trennlinie sind auf 3/4 der Breite (maximal drei Meter) zu räumen und zu bestreuen. Bei getrennten Rad- und Gehwegen gilt die Verpflichtung nur für den Gehweg. Bei Fahrbahnen ohne Bürgersteig müssen Flächen am Fahrbahnrand auf 1,50 Meter Breite geräumt und bestreut werden", so lautet die Verpflichtung gegenüber der Stadt.

Die GWK hat die "Räum- und Streuverpflichtung des Grundstückeigentümers" meist auf die Mieter/Mieterinnen direkt übertragen (siehe Ihr Mietvertrag). Falls jedoch in Ihrem Anwesen ein Hausmeisterservice inkl. Winterdienst tätig ist, kann es sein, dass Sie selbst nicht tätig sein müssen. Außer, ... der Service würde nicht klappen.

Hier wäre Ihre Pflicht uns sofort anzurufen, um Abhilfe schaffen zu können. Zum Schutze der Natur dürfen nur Sand, Splitt, Asche oder salzfreie Auftauhilfen verwendet werden. Salz und salzhaltige Mittel sind verboten! Sobald die Temperaturen wieder steigen, müssen alle Streumittelreste beseitigt werden.

Die Gehwege müssen bis 7.30 Uhr bestreut und geräumt sein; an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.

Falls erforderlich sind Sie verpflichtet, mehrmals täglich zu streuen und zu räumen; dann sogar bis 21 Uhr. Bitte halten Sie Gullys frei, damit das Schmelzwasser schnell abfließen kann.

Bitte organisieren Sie sich frühzeitig mit Ihren Nachbarn. Denn Sie sind gemeinschaftlich für die Verkehrssicherheit bei Schnee/Glatteis rund um Ihr Haus verantwortlich.

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