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Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS)
Liebe Mitglieder-/innen,
wir möchten Sie über unsere öffentlich geförderten Wohnungen informieren.
Hierbei handelt es sich um Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln bezuschusst wurden.
Für diese Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Nur dieser berechtigt zum Bezug dieser Wohnungen.
Einen WBS können Sie beim Liegenschaftsamt Karlsruhe beantragen. Das Formular und weitere Informationen erhalten Sie unter www.karlsruhe.de, Suchwort: Wohnberechtigungsschein, und in der angehängten PDF-Datei.
Die Einkommensgrenze ist maßgeblich für die Erteilung eines WBS:
Haushalt (Personenzahl) |
Wohnfläche bis zu m² |
Wohnräume bis zu |
Einkommensgrenze € |
1 | 45 | 2 | 57.800 |
2 | 60 | 3 | 57.800 |
3 | 75 | 4 | 66.800 |
4 | 90 | 5 | 75.800 |
5 | 105 | 6 | 84.800 |
6 | 120 | 7 | 93.800 |
7 | 135 | 8 | 102.800 |
8 | 150 | 9 | 111.800 |
Der WBS wird für alle Mitglieder des Haushaltes erstellt. Somit dürfen nur die in dem Schein aufgelisteten Personen in die geförderte Wohnung mit einziehen.
Sobald Sie den WBS erhalten haben, können wir Sie in unserer Datenbank als Interessent mit WBS aufnehmen. Ihre Chancen auf eine günstigere Wohnung steigen dadurch enorm.
Bitte teilen Sie uns hierfür nach Erhalt des WBS per E-Mail (info@gwk1921-wohnbau.de) oder kurzem Anruf (0721-3548220) mit, für wie viele Personen der WBS ausgestellt wurde.