Bewerbungsverfahren / Beitrittserklärung / Anteile

Wie kann ich Mitglied werden?
Wie bekomme ich eine Wohnung zugewiesen?

Gerne können Sie sich bei uns persönlich vorstellen. Ggf. können Sie danach Mitglied werden. Einmalig ist hierzu die Beitritts­gebühr zur Genossen­schaft fällig (30 € pro Mitglied). Ebenso erforderlich ist die Unterzeichnung der Beitritts­erklärung sowie die Einzahlung eines Geschäfts­anteils in bar. Ein Geschäfts­anteil beträgt derzeit 350 €. Bei Wohnungs­versorgung werden weitere Geschäfts­anteile eingezahlt. Bitte bringen Sie außerdem einen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis) und Ihre Steuer-ID mit.

Es ist für unsere Mitglieder jetzt wieder möglich, sich mit bis zu 50 Anteilen zu je 350,00 € an der Genossenschaft zu beteiligen.

Seit vielen Jahren hat die Genossenschaft die Geschäftsanteile mit 4 % p.a. verzinst (Dividende).

Wir streben dies im Sinne der Mitglieder sicher weiter an. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass dies in jeder Mitgliederversammlung von deren Beschlussfassung abhängt und diese wiederum jeweils von der wirtschaftlich-/finanziellen Lage der Genossenschaft.

Die Geschäftsanteile können mit einer Frist von einem Jahr zum Ende des laufenden vollen Geschäfts­jahres gekündigt werden.

Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach den Vergabe­richtlinien der GWK 1921 eG. Danach richtet sich die Reihenfolge der Zuteilung im Wesentlichen nach dem Eintritts­termin der Bewerber in die Genossenschaft. Die Größe der Wohnung, um die sich ein Mitglied bewirbt, muss zur Familien­größe passen.

Weitere Informationen zur aktuellen Wohnungs­versorgung erhalten Sie direkt in der Geschäfts­stelle.

Telefon: 0721 - 354822 - 0