Regelmäßig begehen wir unseren Hausbestand. Als Vermieter muss die Genossenschaft ihrer Verantwortung im Rahmen der sogenannten "Verkehrssicherungspflichten" gerecht werden. Wir achten dabei insbesondere auf Gegenstände in Treppenhäusern, Kellergängen und in den Innenhöfen der Häuser, die dort nicht hingehören bzw. eine Gefahr darstellen. Flure und Treppenhäuser sind auch Fluchtwege!